Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2004 - 5 Sa 465/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtungen eines Arbeitsnehmers, der sich einen Vorschuss zahlen lässt; Darlegungslast und Beweislastverteilung bei Provisionsvorschüssen; Wirkungen eines klageabweisenden Urteils nach einer Leistungsklage; Kostenentscheidung bei übereinstimmender ...
- Judicialis
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Arbeitsentgelt - Grundsätze für die Rückzahlung eines Provisionszuschusses
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 15.03.2002 - 2 Ca 913/01
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2004 - 5 Sa 465/02
- ArbG Koblenz, 09.03.2005 - 2 Ca 913/01
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2005 - 5 Ta 91/05
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2005 - 5 Ta 91/05
Kostenfestsetzung
Nach vorangegangenem Teilurteil (Anerkenntnisurteil) vom 13.08.2002 - 5 Sa 465/02 - und dem Teilvergleich vom 13.08.2002 - 5 Sa 465/02 - entschied das Landesarbeitsgericht im Schlussurteil vom 29.06.2004 - 5 Sa 465/02 - so wie dies aus Bl. 679 d. A. ersichtlich ist.In Ziffer II des Urteiltenors - 5 Sa 465/02 - heißt es wie folgt:.
Nach näherer Maßgabe der Wertfestsetzungsbeschlüsse vom 07.05.2004 (Bl. 645 f. d. A.) und vom 17.05.2004 (Bl. 648 f. d. A.) wurde der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten der Parteien u.a. für den Teilvergleich vom 13.08.2002 - 5 Sa 465/02 - auf 365.350,35 EUR festgesetzt.
Der angefochtene Beschluss hat seine Rechtsgrundlage in den §§ 91 Abs. 1 und 104 ZPO i. V. m. der Kostenentscheidung, die im Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 29.06.2004 - 5 Sa 465/02 - Urteilstenor Ziffer II, enthalten ist.
Ausweislich der Sitzungsniederschrift des Landesarbeitsgerichts vom 13.08.2002 - 5 Sa 465/02 - haben die Parteien am 13.08.2002 den aus Seite 4 der zitierten Sitzungsniederschrift ersichtlichen Teilvergleich abgeschlossen (= Bl. 477 d. A.).
Die Vergleichsgebühr wurde aus dem zutreffenden Streit- bzw. Gegenstandswert berechnet (vgl. dazu die Festsetzungsbeschlüsse vom 07.05.2004 und vom 17.05.2004 jeweils - 5 Sa 465/02 -, Bl. 645 f. und 648 f. d. A.).
- LAG Niedersachsen, 26.02.2007 - 9 Sa 1560/06
Bereicherungsanspruch des Arbeitgebers auf Rückerstattung von Lohnüberzahlungen; …
Besteht Streit darüber, ob eine bevorschusste Forderung entstanden ist, obliegt dem Arbeitnehmer bzw. dem Vorschussempfänger die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er die ihm unstreitig gezahlten Provisionsvorschüsse ins Verdienen gebracht hat (LAG Rheinland-Pfalz vom 29.06.2004 - 5 Sa 465/02 - juris).